Schritte für Bewerber: innen Bewerberinnen aus Nicht-EU-Ländern
1. Berufsqualifikation prüfen
- In Nicht-EU-Ländernabsolvierte Pflegeausbildungen müssen mit der deutschen Ausbildung zur „Pflegefachfrau / Pflegefachmann“ verglichen werden.
Zuständig ist die Anerkennungsstelle des jeweiligen Bundeslandes (oft die Bezirksregierung oder das Landesamt für Gesundheit).
Dauer: ca. 1–3 Monate für die Prüfung der Unterlagen (abhängig vom Bundesland).
2. Anerkennungsantrag stellen
Antrag bei der zuständigen Behörde in Deutschland (abhängig vom geplanten Arbeitsort).
Erforderliche Dokumente (mit beglaubigter Übersetzung ins Deutsche):
- Ausbildungsnachweise / Zeugnisse
- Arbeitszeugnisse (praktische Berufserfahrung)
- Pass, Lebenslauf
Sprachzertifikate (meist mindestens Deutsch B2)
Bearbeitungszeit: ca. 3–6 Monate.
3. Sprachnachweis erbringen
Für den Beruf Pflegefachkraft ist mindestens B2-Niveau Deutsch erforderlich (nach GER = Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen).
Manchmal genügt bei Beginn B1, wenn ein Anpassungslehrgang vorgesehen ist.
Sollten Bewerberinnen und Bewerber noch nicht über die erforderlichen Deutschkenntnisse verfügen, bieten wir eine strukturierte sprachliche Vorbereitung im Online-Format über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten an.
Der Unterricht findet dreimal pro Woche statt und ist für die Teilnehmenden kostenlos.
4. Defizitprüfung durch die Behörde
- Ja → volle Anerkennung → direkte Berufszulassung.
- Nein → es werden Unterschiede festgestellt → die Person muss einen Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung absolvieren.
Die Anerkennungsstelle prüft: Ist die algerische Ausbildung gleichwertig mit der deutschen?
5. Anpassungsqualifizierung / Kenntnisprüfung
Anpassungslehrgang: Praktische Arbeit in einem Krankenhaus/ Pflegeheim mit begleitendem Unterricht, um fehlende Inhalte nachzuholen.
Kenntnisprüfung: Fachprüfung (schriftlich + praktisch), um zu zeigen, dass man das Niveau einer deutschen Pflegekraft erreicht.
Dauer:
Anpassungslehrgang: ca. 6–12 Monate.
Kenntnisprüfung: Vorbereitung oft 3–6 Monate.
6. Berufsanerkennung & Berufserlaubnis
Nach erfolgreichem Abschluss erhält man die staatliche Anerkennung als Pflegefachkraft in Deutschland.
Damit ist eine unbefristete Tätigkeit möglich.
7. Visum / Aufenthaltstitel
Für Nicht-EU-Ländern: Antrag auf ein Visum zur Anerkennung der Berufsqualifikation in Deutschland oder direkt auf Arbeitsvisum mit Anerkennungsverfahren.
Zuständig: Deutsche Botschaft.
⏱️ Bearbeitungszeit: ca. 2–6 Monate (abhängig von Terminlage und Behörde).
Gesamtdauer (realistisch):
Sprachkurse bis B2: 6–12 Monate
Anerkennungsverfahren in Deutschland (inkl. Defizitausgleich): 6–18 Monate
Visum & Formalitäten: 2–6 Monate
Insgesamt sollte man 1,5 bis 2,5 Jahre einplanen, bis man vollständig anerkannte Pflegekraft in Deutschland ist.
Wichtig: Während des Anpassungslehrgangs kann man oft schon mit Berufserlaubnis (eingeschränkt) arbeiten