Schritte für Bewerber: innen Bewerberinnen aus Nicht-EU-Ländern

1. Berufsqualifikation prüfen

  • In Nicht-EU-Ländernabsolvierte Pflegeausbildungen müssen mit der deutschen Ausbildung zur „Pflegefachfrau / Pflegefachmann“ verglichen werden.
  • Zuständig ist die Anerkennungsstelle des jeweiligen Bundeslandes (oft die Bezirksregierung oder das Landesamt für Gesundheit).

⏱️ Dauer: ca. 1–3 Monate für die Prüfung der Unterlagen (abhängig vom Bundesland).

Mężczyzna w garniturze trzymający długopis nad dokumentem i weryfikujący treść przy biurku.

2. Anerkennungsantrag stellen

  • Antrag bei der zuständigen Behörde in Deutschland (abhängig vom geplanten Arbeitsort).

  • Erforderliche Dokumente (mit beglaubigter Übersetzung ins Deutsche):

    • Ausbildungsnachweise / Zeugnisse
    • Arbeitszeugnisse (praktische Berufserfahrung)
    • Pass, Lebenslauf
    • Sprachzertifikate (meist mindestens Deutsch B2)

⏱️ Bearbeitungszeit: ca. 3–6 Monate.

Dokument urzędowy z nagłówkiem Application Recognition leżący na drewnianym biurku w świetle słonecznym.

3. Sprachnachweis erbringen

  • Für den Beruf Pflegefachkraft ist mindestens B2-Niveau Deutsch erforderlich (nach GER = Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen).

  • Manchmal genügt bei Beginn B1, wenn ein Anpassungslehrgang vorgesehen ist.

Sollten Bewerberinnen und Bewerber noch nicht über die erforderlichen Deutschkenntnisse verfügen, bieten wir eine strukturierte sprachliche Vorbereitung im Online-Format über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten an.

Der Unterricht findet dreimal pro Woche statt und ist für die Teilnehmenden kostenlos.

Kobieta w marynarce trzymająca w dłoniach certyfikat potwierdzający znajomość języka

4. Defizitprüfung durch die Behörde

  • Ja → volle Anerkennung → direkte Berufszulassung.
  • Nein → es werden Unterschiede festgestellt → die Person muss einen Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung absolvieren.

    Die Anerkennungsstelle prüft: Ist die algerische Ausbildung gleichwertig mit der deutschen?

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Umowa o pracę na biurku na pierwszym planie oraz dwóch mężczyzn w garniturach przeglądających dokumenty w tle.

5. Anpassungsqualifizierung / Kenntnisprüfung

  • Anpassungslehrgang: Praktische Arbeit in einem Krankenhaus/ Pflegeheim mit begleitendem Unterricht, um fehlende Inhalte nachzuholen.

  • Kenntnisprüfung: Fachprüfung (schriftlich + praktisch), um zu zeigen, dass man das Niveau einer deutschen Pflegekraft erreicht.

⏱️ Dauer:

  • Anpassungslehrgang: ca. 6–12 Monate.

  • Kenntnisprüfung: Vorbereitung oft 3–6 Monate.

Grafika przedstawiająca podkładkę z listą zadań, zaznaczonymi ptaszkami (checklistą) i ołówkiem.

6. Berufsanerkennung & Berufserlaubnis

  • Nach erfolgreichem Abschluss erhält man die staatliche Anerkennung als Pflegefachkraft in Deutschland.

  • Damit ist eine unbefristete Tätigkeit möglich.

Złoty medal z laurem i zwiniętym dyplomem przepasanym czerwoną wstążką na szarym tle.

7. Visum / Aufenthaltstitel

  • Für Nicht-EU-Ländern: Antrag auf ein Visum zur Anerkennung der Berufsqualifikation in Deutschland oder direkt auf Arbeitsvisum mit Anerkennungsverfahren.

  • Zuständig: Deutsche Botschaft.

⏱️ Bearbeitungszeit: ca. 2–6 Monate (abhängig von Terminlage und Behörde).

Zbliżenie na dokument wizy oraz pozwolenia na pobyt

Gesamtdauer (realistisch):

  • Sprachkurse bis B2: 6–12 Monate

  • Anerkennungsverfahren in Deutschland (inkl. Defizitausgleich): 6–18 Monate

  • Visum & Formalitäten: 2–6 Monate

👉 Insgesamt sollte man 1,5 bis 2,5 Jahre einplanen, bis man vollständig anerkannte Pflegekraft in Deutschland ist.

⚠️ Wichtig: Während des Anpassungslehrgangs kann man oft schon mit Berufserlaubnis (eingeschränkt) arbeiten